Was verteilen die Zusteller*innen? Die Produkte im Überblick

Tageszeitung

Die Tageszeitungen, die von den Zustellern und Zustellerinnen der NOZ und mh:n MEDIEN zugestellt werden, erscheinen in der Regel täglich von Montag bis Samstag. Darin enthalten sind zahlreiche Artikel aus verschiedenen Bereichen wie Politik, Sport, Lokales, Wirtschaft und Kultur. Die Tageszeitung zeichnet insbesondere aus, dass die Informationen immer aktuell und verständlich für den Leser beschrieben sind. Die Inhalte werden erst am Tag vorher für die Zeitung am nächsten Tag aufbereitet. Nehmen wir ein Beispiel: Wenn an einem Mittwochabend gegen 20 Uhr ein bedeutendes Ereignis wie eine Wahl stattfindet, setzt die Redaktion alles daran, die Informationen darüber noch in der aktuelle Ausgabe für den nächsten Tag zu platzieren. Deswegen wird die Tageszeitung auch in der Nacht oder am frühen Morgen verteilt, damit die Leser am Morgen direkt die neuesten Informationen bekommen. Auf einer Route verteilen die Zustellenden die Tageszeitungen an die Haushalte, die ein Print-Abonnement abgeschlossen haben.

Anzeigen- und Wochenblätter

Neben den Tageszeitungen erscheinen in unserem Medienhaus auch verschiedene Anzeigen- und Wochenblätter. Diese Zeitungen erscheinen regelmäßig sonntags. Ein Teil dieser Produkte besteht aus redaktionellen Artikeln, die Nachrichten und Terminankündigungen für und über Veranstaltungen in der jeweiligen Region beinhalten. Der andere Teil des Produktes besteht aus Anzeigen und Prospekten. Die Anzeigen- und Wochenblätter werden kostenlos per Briefkasteneinwurf an alle Haushalte eines definierten Gebiets verteilt. Allerdings kleben an manchen Briefkästen Hinweise, dass keine kostenlosen Zeitungen gewünscht sind. Diese Briefkästen dürfen keine Wochenblätter erhalten.

Adressierte Sendungen

Einige Zusteller und Zustellerinnen stellen (zusätzlich zur Tageszeitung) adressierte Sendungen, wie z. B. Briefe oder Pakete zu. Diese Arbeit ist vergleichbar mit der eines regulären Postboten. Es können sowohl adressierte Sendungen von Privatpersonen als auch Unternehmen und Geschäften sein. In jedem Fall muss das Briefgeheimnis gewahrt werden und eine schnelle Zustellung gesichert sein.

Amtsblätter

Bekanntmachungen von Gesetzen und Verordnungen werden oft über Amtsblätter verkündet. Insbesondere auf kommunaler Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die Veröffentlichung in einem Amtsblatt beispielsweise durch den Aushang an der Gemeindetafel vorsehen können. In manchen Fällen übernehmen Zusteller*innen die Verteilung solcher Amtsblätter.
Direkt- und Kurierfahrten In manchen Regionen bieten die Zustellgesellschaften auch Direkt- und Kurierfahrten an. Hier kann theoretisch alles Mögliche transportiert werden. Zum Teil übernehmen unsere Zustellenden diese Aufgaben, wenn sie ohnehin auf einer Zustelltour sind. Je nachdem, welche Aufträge eingegangen sind, kommt eine solche Zustellung mal weniger, mal häufiger vor.

Höherwertige Sendungen

Zu höherwertigen Sendungen gehören beispielsweise Einschreiben. Diese versichern den Sender besonders sicheren Versand mit dem Nachweis der Zustellung von Briefen, Postkarten und Blindensendungen. Dabei wird dokumentiert, wann und wo die Sendung abgegeben wurde und wann, wie und an wen die Sendung zugestellt wurde. Einschreiben sind gegen Verlust, Entwendung oder Beschädigung versichert.

Expressdienstleistung (Lebensmittellieferservice)

Seit Kurzem gibt es in einigen Verbreitungsgebieten der NOZ und mh:n MEDIEN auch Expressdienstleistungen. Hier können beispielsweise Lebensmittel zugestellt werden. Das Projekt wird zusammen mit externen Anbietern von beispielsweise Lebensmittelboxen umgesetzt. Derzeit ist es so, dass aktuelle Zusteller*innen die bestellten Boxen neben ihrem normalen Tagesgeschäft ausliefern, wenn die Adresse des Empfängers beispielsweise ohnehin auf der Zustellroute liegt.

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